Terminvereinbarungen/Richtlinien:
Die einfachste und rascheste Möglichkeit, um ein Termin zu vereinbaren ist telefonisch. Natürlich besteht auch die Möglichkeit per E-Mail - dazu erbitte ich mir zwei Tage zur Rückmeldung (Sie können gerne gleich Wunschtermine anmerken).
Mitunter kann es zu kurzen Wartezeiten kommen, selten jedoch betragen diese mehr als zwei Wochen. Ich empfehle die Beratungstermine möglichst früh zu vereinbaren. Ich erlaube mir, Sie zwei Tage vor dem Erstgespräch zu kontaktieren, um mir den Termin von Ihnen nochmals bestätigen zu lassen. Um einen Lösungsprozess zu erzielen, ist es sinnvoll, möglichst regelmäßig Termine zu vereinbaren und diese auch einzuhalten. Sollten Sie zu einem Termin zu spät kommen, so kann die Sitzung nicht verlängert werden.
Allgemeiner Ablauf/Rahmenbedingungen:
Bei unserem persönlichen Termin kommt es vorab zum gegenseitigen Kennenlernen und um abzuwägen, ob sich im Rahmen des Beratungsprozesses eine vertrauensvolle Beziehung entwickeln kann. Ich darf Sie auch dazu bitten mir eine Datenschutzerklärung bzw. einen Aufklärungsbogen zu unterfertigen - dieser wird auf Wunsch in Kopie auch an Sie übergeben bzw. im Anschluss von mir versperrt aufbewahrt. Sie berichten über Ihre aktuelle Lebenssituation und Ihr Beschwerdebild. Weiters wird geklärt, wie tiefgehend Ihr Problem ist, sowie, ob und in welchem Umfang (mit welchen Methoden) meine Unterstützung in ihrer Zielfindung angewandt werden kann. Zuletzt besprechen wir den weiteren möglichen Beratungsprozess.
Vertraulichkeit/Verschwiegenheitspflicht:
Die Beratungsgespräche finden im "geschützten Raum" auf Wunsch auch anonym (ohne Angabe von Name, Herkunft ec.) und unter Verschwiegenheitspflicht statt. Für die psychosoziale Lebens & Sozialberatung besteht die im Gesetz verankerte Schweigepflicht. Inhalte der Beratung dürfen von mir an niemanden weitergegeben werden!
Absage von Terminen:
Natürlich kann es einmal passieren, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können - von beiden Seiten. Wie bei den meisten Dienstleistungen auf Honorarbasis gibt es auch in meiner Praxis die Zweitageregel: Ich darf Sie dazu anhalten, Termine die planbar nicht eingehalten werden können (außer Unfall, Krankheit über Nacht ec.) mindestens 48 Stunden vorher abzusagen, andernfalls muss das Honorar für die ausgefallene Stunde bezahlt werden. Bei Montagsterminen ist die Stunde spätestens freitags abzusagen.
Beratungsdauer/Honorar - netto es wird keine Umsatzsteuer berechnet:
- Einzelsupervision/Fallsupervision 90 Minuten Euro 110.-
- Gruppensupervision/Team/Fallsupervision Euro 95.- pro Einheit a 50 Min.
- Supervision/Einzeln für Personen in Ausbildung - Pauschale nach Absprache
- Psychosoziale Lebens & Sozialberatung 50 Minuten Euro 60.-
- Coaching 50 Minuten Euro 55.-
- Vorträge, Seminare, Workshops auf Anfrage